Neue Weisung für DNA Profile SKG


Gentests & DNA-Profile

Für alle zur Zucht eingesetzten Hunde ist die Hinterlegung des DNA-Profils bei der Stammbuchverwaltung der SKG ab dem 1. Juli 2024 obligatorisch. SKG Link

Tierärzt:innen, Züchter:innen, sowie Tierbesitzer:innen haben die Möglichkeit der Durchführung genetischer Analysen beim Hund. Mit Hilfe von Gentests kann das Vorliegen von Erbkrankheiten untersucht und mögliche Trägertiere identifiziert werden. Dies ermöglicht eine gezielte Verpaarung der Zuchttiere und kann im Falle einer bereits vorliegenden Erkrankung zur Diagnose beitragen. Anhand genetischer Tests auf bestimmte Fellfarbmerkmale und Haarlänge können Hinweise auf das mögliche Aussehen der Nachkommen erzielt werden.

Die Erstellung von DNA-Profilen ermöglicht sogenannte Abstammungsüberprüfungen, so dass die Abstammung der Welpen anhand bestimmter DNA-Marker eindeutig belegt werden kann.

Unser Partner für die Durchführung von Gentests & DNA-Profilen ist LABOGEN.

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